Schlagwort: Impfungen

  • Offener Brief von Wissenschaftlern gegen Impfpflicht

    Eine Impfpflicht mit Covid-19 Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar.

    Die von Befürwortern einer allgemeinen Impfpflicht vertretene Auffassung, dass die kollektive Impfung in der gegenwärtigen Situation alternativlos sei, ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand unhaltbar. Es gibt keine den üblichen Standards folgenden wissenschaftlichen Daten, die belegen, dass die Impfung für jede Bürgerin, jeden Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder anderen Faktoren mehr Nutzen als Schaden stiftet.

    Weder liegen hierzu die üblicherweise in Zulassungsverfahren geforderten Daten aus randomisierten kontrollierten Studien noch aus epidemiologischen Kohorten mit hinreichender Qualität vor. Für große Gruppen der Bevölkerung gibt es überhaupt keine Evidenz für einen Nutzen, z.B. für gesunde Kinder und junge Erwachsene oder für Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft. Dagegen ist ein Schaden nicht auszuschließen, sondern ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sogar anzunehmen. Solche Gruppen zur Impfung zu nötigen, heißt von ihnen zu fordern, dass sie eine Körperverletzung hinnehmen. Die Frage, ob eine Impfung für eine konkrete Person sinnvoll ist oder nicht, verbleibt eine individuelle Entscheidung, die ggfs. nach Rücksprache mit einer Ärztin/Arzt des Vertrauens von jeder Bürgerin und jedem Bürger, bzw. von Eltern in eigener Verantwortung beantwortet werden muss. Die immer wieder postulierte »Notlage« ist hypothetisch und muss nach fast zwei Jahren in einem der bestentwickelten Gesundheitssysteme der Welt als unrealistisch betrachtet werden. Die scheinbare Begründung einer solchen Notlage durch mathematische Modelle führt in die Irre. Sofern trotz der in Deutschland verfügbaren Kapazitäten Versorgungsprobleme auftreten, ist vielmehr nach der politischen und organisatorischen Verantwortung zu fragen.

    Dem Staat fehlt nach dem Vorgesagten jegliche wissenschaftliche, rechtliche und ethische Legitimation, sich über den Willen von Bürgerinnen und Bürgern hinwegzusetzen.

    Neben der allgemeinen Impfpflicht wird die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Krankenhauspersonal, Beschäftigte in der Pflege etc. unter dem Gesichtspunkt eines erhöhten Schutzbedarfs vulnerabler Gruppen diskutiert. Die bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik zeigen, dass nach einer gewissen Einschwingzeit am Anfang der Pandemie die professionelle Hygiene dieser Berufsgruppen ausreichend ist, Ausbrüche weitestgehend zu verhindern. Eine generelle Impfpflicht in diesen Berufsgruppen muss somit als unverhältnismäßig angesehen werden, auch und gerade vor dem Hintergrund einer Infizierbarkeit durch Geimpfte. Ein konsequenter Infektionsschutz erfordert bei entsprechender epidemischer Lage die Testung des Personals unabhängig von dessen Immunstatus, womit der Zusatznutzen der Impfung fraglich wird und eine Impfpflicht nicht gerechtfertigt werden kann.

    Auch in dieser Situation hat der Staat nicht das Recht, die individuelle Entscheidung über die Impfung vorzuschreiben, da es niederschwellige Maßnahmen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen.

    Die Unterzeichner

    Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Essen
    Prof. Dr. Ulrich Keil, Münster
    Dr. Angela Spelsberg, Aachen
    Prof. Dr. Andreas Schnepf, Tübingen
    Prof. Dr. Michael Esfeld, Lausanne
    Prof. Dr. Paul Cullen, Münster
    Prof. Dr. Bernhard Müller, Melbourne
    Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Tübingen
    Prof. Dr. Tobias Unruh, Erlangen
    Dr. Sandra Kostner, Schwäbisch Gmünd
    Dr. René Kegelmann, Stuttgart
    PD Dr. Stefan Luft, Bremen
    Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Biberach
    Prof. Dr. Andreas Brenner, Basel
    Prof. Dr. Wolfram Schüffel, Marburg
    Prof. Dr. Anke Steppuhn, Stuttgart
    Prof. Dr. Saskia Hekker, Heidelberg
    Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt, Paderborn
    Dr. Henning Nörenberg, Malmö
    PD Dr. Axel Bernd Kunze, Bonn
    Prof. Dr. Henrieke Stahl, Trier
    Dr. Jens Schwachtje, Nürtingen
    Prof. Dr. Christin Werner, Dresden
    Prof. Dr. Ole Döring, Berlin
    Dr. Christian Lehmann, München
    Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Hagen
    Prof. Dr. Stefan Homburg, Hannover
    Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Udine
    Prof. Dr. Steffen Roth, La Rochelle und Vilnius
    Dr. Jan Dochhorn, Durham
    Prof. Dr. Günter Roth, München
    Dr. Hans-Jörg Ulmer, Leinfelden-Echterdingen
    Prof. em. Dr. Stephan Rist, Bern
    Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Bazenheid
    PD Dr. Rainer Klement, Schweinfurt
    Dr. Matthias Burchardt, Köln
    Prof. Dr. Eberhard Göpel, Bielefeld
    Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Dresden
    Dr. Justine Büchler, Dresden
    Prof. Dr. Martin Winkler, Winterthur
    Dr. Agnes Imhof, Erlangen
    Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Bochum
    Prof. Dr. Jörg Matysik, Leipzig
    Dr. Christian Mézes, Schwäbisch Gmünd
    Dr. Mohamed Mahde Saleh, Bonn
    Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Berlin
    Dr. Dana Sindermann, St. Gallen
    Prof. Dr. Gerald Dyker, Bochum
    Prof. Dr. Pietro Corvaja, Udine
    Prof. Dr. Klaus Morawetz, Münster
    Prof. Kerstin Behnke, Weimar
    Prof. Dr. Christina Zenk, Trossingen
    Prof. Dr. Friedrich Röpke, Heidelberg
    Prof. Dr. Hardy Bouillon, Trier